Situation der Betroffenen
Der Körper baut ab. – Eine Situation mit der alle älteren Menschen konfrontiert werden. Viele Dinge des täglichen Lebens gehen nicht mehr so leicht von der Hand. Bei dieser allgemeinen Reduzierung der Körperkräfte können zusätzlich auftretenden Krankheiten nicht mehr ohne weiteres aufgefangen werden, und es kommt zu einer Summierung vielerlei Störungen. (Multimorbidität)
Ist es den alten Menschen dann nicht mehr möglich, sich in vollem Umfang selbst zu versorgen, und kann dieses Defizit von Angehörigen und Freunden nicht mehr ausgeglichen werden, kann und sollte in erster Linie über die Versorgung und Betreuung durch ambulante Dienste gesprochen werden. Eine solche Einrichtung kann eine regelmäßige und qualifizierte Unterstützung ermöglichen und garantieren, ohne jedoch den oftmals gefürchteten Ortswechsel in eine Pflegeeinrichtung vor Augen zu führen.
Ohne Zweifel ist es für die Betroffenen eine große Umstellung, einen oder gar mehrere „Eindringlinge“ in der vertrauten und sicheren Umgebung zu dulden, und demzufolge ist diese neue Situation immer mit Ängsten und Sorgen, ja auch mit einem gewissen Schamgefühl für den alten Menschen verbunden. Werden alte und lieb gewonnene Gewohnheiten möglicherweise kritisiert oder belächelt?
Was denkt die Pflegekraft wohl über mich, wenn ich den ganz alltäglichen Aufgaben nicht mehr ohne Hilfe begegnen kann?“ Neben dem Abbau der eigenen Kräfte, dem Gefühl, etwas zu verlieren, der Sorge, nicht mehr gebraucht zu werden und Kontakte zu verlieren, aber auch dem schlechten Gewissen, der Familie persönlich und eventuell auch in finanzieller Hinsicht zur Last zu fallen, muss sich der alte Mensch zuerst gedanklich und schließlich auch tatsächlich auf eine völlig neue Lebenssituation einstellen. Im Alter erfolgt jede Umstellung langsamer. Wenn Sie dazu unter hoher geistiger und nervlicher Belastung und in einer Phase besonderer körperlicher Schwäche geschieht, ist es nicht verwunderlich, dass viele Menschen auf die Leistungen oder auch die Personen eines ambulanten Dienstes zu Beginn abweisend reagieren.
Die gewünschte Unterstützung soll erfolgen, jedoch ohne zu fordern, zu stören und zu drängeln. Die Notwendigkeit einer Veränderung wird zwar erkannt, jedoch soll eigentlich alles beim Alten bleiben. Dies alles stellt an die Betroffenen, aber auch insbesondere an die Angehörigen und Freunde, sowie an die Pflegenden besondere Anforderungen.
Unsere Pflege- und Betreuungsziele
Im Mittelpunkt steht die Aufgabe, den kranken und /oder alten Menschen im häuslichen Bereich unter der Berücksichtigung seiner körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse zu pflegen.
Eine weitere Aufgabe ist es, den Angehörigen in die Pflege einzuweisen und ihm in dieser Situation psychischen Beistand zu geben.
Dabei wird in enger Zusammenarbeit mit dem Hausarzt und den Angehörigen ein Pflegeplan erstellt, der Ihnen den größtmöglichen persönlichen Freiraum lässt. Unser Ziel ist auch Kranken- oder Pflegeheimaufenthalte zu verkürzen oder gar zu vermeiden.
Unser examiniertes Personal ist in der Lage, alle Bereiche der Grund- und Behandlungspflege abzudecken. Regelmäßige Fortbildungen gewährleisten Pflegekenntnisse auf hohem Niveau.
1. Hilfe bei der Beschaffung von Pflegehilfsmitteln unter Begutachtung der von den Krankenkassen vorgeschriebenen Richtlinien.
- Krankenbetten
- Rollstuhl verschiedene Formen
- Toilettenstuhl
- Gehwagen
- Badewannenlift
- Sonstige Pflegehilfsmittel
2. Hilfe beim Umgang mit den Behörden u.a.
- Anträge bei den verschiedenen Behörden
- Erledigung der Büroarbeiten
- Erstellen von Pflegeanträgen
- Organisation von Essen auf Rädern
- Friseur
- Fußpflege
- Hilfe bei der Versorgung mit „Notrufsystem“
3. Leistungen der Pflegeversicherung
- Ganz- und Teilwaschungen
- An- und Auskleiden
- Therapeutische Lagerungen
- Begleitung, z.B. Arztbesuche
- Hilfe bei der Zubereitung der Mahlzeiten
- Hilfe beim Essen und Trinken
- Hilfe bei der Blasen- und Darmentleerung
- Einkaufen
- Nacht- und Tagwache
4. Sterbebegleitung
Unterstützende Begleitung, Betreuung der Angehörigen
5. Erstellen von Gutachten gemäß
§37 Absatz 3 SGB V
Durch den Gesetzgeber geforderte Begutachtung der Pflegesituation im ambulanten Bereich.
6. Kranken- und Behandlungspflege
- Injektionen
- Infusionen
- Verbände
- Einreibungen
- Decubitusbehandlungen und Vorbeugung
- Parenterale Ernährung
- Katheder legen
- Blasenspülung
- Stomaversorgung
- Einläufe
- Versorgung der Atemwege
- Blutdruckmessung
- Medikamentengabe und Überwachung der Einnahme
- Blutzuckerkontrolle
- Weitere medizinische Leistungen auf ärztliche Anweisung