Artikel aus dem Wochenspiegel am Sonntag vom 13.03.2011

Obwohl z.Zt. in aller Munde – als handele es sich um das neu erfundene Rad – gibt es die Tages- bzw. Nachtpflege schon so lange, wie es die Pflegeversicherung besteht, also seit vielen Jahren.
Bis Mitte 2008 musste diese Leistung jedoch von der klassischen Alten- und Krankenpflege kostenmäßig abgezweigt oder privat bezahlt werden. Denn Tagespflege hat mit eigentlicher „Pflege am Menschen“ nur wenig zu tun (obwohl das sogar im öffentlichen Bereich noch manch einer glaubt). Der Begriff an sich ist leider etwas irreführend. In der Tat handelt es sich um Betreuung und Therapierung zusätzlich zur häuslichen Pflege, egal ob letztere von einem Pflegedienst oder von Angehörigen durchgeführt wird.

Seit Juli 2008 hat nun der Gesetzgeber diese Leistung ins Leben gerufen, mit dem Ziel, Angehörige zu entlasten. Daher kann hier auch kein Geld ausgezahlt werden, sondern die Leistungen muss in einer anerkannten Einrichtung in Anspruch genommen werden.

Je nach vorhandener Pflegestufe (1 bis 3) werden bis zu 3 Tagen teilstationärer Aufenthalt pro Woche ermöglicht. Die Pflegekasse übernimmt die Personal- und Sachkosten für Transport hin und zurück, sowie Betreuung und Beschäftigung. Da es noch verschiedene Kombinationsmöglichkeiten gibt, ist ein vorheriges Beratungs- und Verhandlungsgespräch mit der Tagesstätte sinnvoll. Für Unterbringung und Verpflegung haben die Betroffenen sich direkt mit der Tagesstätte auseinander zu setzen, wie in anderen stationären Einrichtungen auch.

Der Gegenwert ist beträchtlich: Hin- und Rücktransport; individuelle Zuwendung und Beschäftigung, auch nach persönlichen Neigungen, eigene Ruhebereiche und je nach Wetter Aufenthalt im liebevoll angelegten Garten mit Terrasse, wo die Seele auch mal baumeln darf.